Rahmenbedingungen

Sowohl für die Pflegekraft, als auch für die Pflegeperson bedeutet es eine große Umstellung, plötzlich mit einer fremden Person im einem Haushalt zu leben.

Hinzu kommt meistens noch eine gewisse Sprachbarriere. Daher ist eine genaue  Bedarfsanalyse  um so wichtiger.

Auch muss in den Räumlichkeiten ein separates Zimmer mit Fenster und Internet vorhanden sein. Nur so können die Pflegerinnen auch mal abschalten und via Internet auch weiterhin Kontakt zu ihren Angehörigen in der Heimat halten.

Die Kosten für Kost und Logies werden von dem Auftraggeber übernommen.

Bei der Erstellung des Anforderungsprofils erfassen wir möglichst detailliert , welche Pflegeleistungen zu erbringen sind und welche Regeln im Haushalt gelten. Damit haben beiden Seiten eine möglichst genaue Vorstellung davon, was auf sie zukommt. Das Konfliktpotenzial reduziert sich dadurch ganz erheblich.

Wie ist der Ablauf  ?

Wenn Sie uns mit der Suche nach einer Pflegekraft beauftragen, nehmen wir einen Erfassungsbogen auf, mit dem wir das Anforderungsprofil erarbeiten.

Anhand dieses Profils, suchen wir drei passende Kräfte aus, die wir Ihnen per Mail vorstellen. Sie können sich dann für eine entscheiden. Die Anreise erfolgt dann zu Ihrem Wunschtermin. Sollte keine der von uns vorgeschlagenen Kräfte Ihren Vorstellungen entsprechen, bleibt Ihre Anfrage kostenlos. 

Um sicher zu stellen, dass unsere Kräfte nicht durch die anstrengende Arbeit überfordert werden, wird alle  2 -3 Monate  die Pflegekraft abgelöst und durch eine ausgeruht Mitarbeiterin ersetzt.

IST ALLES LEGAL?

Die Betreuerinnen sind in ihrem Heimatland angemeldet und versichert. (A 1 Bescheinigung)

Die Arbeit in Deutschland findet im Rahmen des Entsendegesetzes statt. (Arbeitnehmer Freizügigkeit innerhalb der EU)

Es herrscht Dienstleistungsfreiheit in der EU. Die Dienstleistungsfreiheit gewährt jedem EU-Unternehmen das Recht, Dienstleistungen vorübergehend und nicht dauerhaft in einem anderen EU-Mitgliedsstaat anzubieten und zu erbringen. Ihr Vertrag wird mit einem ausländischen Unternehmen geschlossen, dass die Pflegerin zu Ihnen sendet.

Selbstverständlich erhalten alle nach Deutschland entsandten Pflegekräfte den jeweils gültigen deutschen Mindestlohn, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist.

Wird eine Mitarbeiterin krank oder hat Urlaub, stellt die Agentur eine Ersatzkraft.

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