Individuelle rund um die Uhr Betreuung

Die Alternative zum Altenheim

Bei rund zwei dritteln aller Pflegebedürftigen findet die Betreuung zu Hause durch Angehörige statt. Dabei entstehen Situationen, die die Angehörigen in besonderer Weise belasten, die ständige Beanspruchung führt oft zu Belastungen im gesamten Familiären Umfeld. Die Partnerschaft leidet und oft auch die Beziehung zu den eigenen Kindern. 

Weiterhin erweisen sich häusliche Pflege und Berufstätigkeit meistens als unvereinbar. Eine zeitlang kann man die Doppelbelastung tragen, aber 

irgendwann kommt bei den Angehörigen der Punkt, an dem es einfach nicht mehr geht. Die Belastung ist zu groß, das eigene Leben bleibt auf der Strecke. 

Urlaub oder auch nur kurze Auszeiten sind nicht möglich, der Tagesablauf dreht sich nur noch um den zu pflegenden Angehörigen.

Dann stellt sich die Frage,
wie geht es weiter ?

Eine Möglichkeit ist, der Pflegebedürftige zieht um in ein Altenheim.

Dabei ist es unvermeidlich, dass Ihr Angehöriger seine gewohnte Umgebung

verlassen muss, was gerade im Alter eine erhebliche Belastung sein kann.

Auch sollte man neben den hohen Kosten auch bedenken, dass sich in einem

Altenheim ein Pfleger um bis zu 10 Senioren kümmern muss, eine individuelle

 Betreuung ist daher kaum möglich. Letztendlich werden die Patienten dort nur verwahrt, auch wenn sie eigentlich noch aktiv am Leben teilnehmen könnten.

Alternativ bietet sich hier eine rund um die Uhr Betreuung an. 

Die Pflegekraft ist sich 24 Stunden beim den Patienten, Sie können endlich wieder einmal durchatmen und all die Dinge tun, für die so lange keine Zeit mehr war, in der Gewissheit, Ihre Liebsten sind in den besten Händen.

In Gesprächen mit den Angehörigen hören wir  oft , dass sich die Pflegenden oft wie befreit fühlen, da der ständige Druck  und die drückende Belastung nun nicht mehr den ganzen Tagesablauf bestimmen.

 

Wir wissen aus Erfahrung, jede Pflegestelle ist anders, daher suchen wir jede Pflegerin sorgfältig aus, um ein möglichst großes Übereinstimmungspotenzial mit den Bedürfnissen der Pflegeperson zu gewährleisten. Wir analysieren im Vorfeld genau welcher Betreuungsbedarf besteht, reicht eine Hilfe beim Einkaufen, beim Arztbesuch, oder bei der täglichen Hausarbeit aus, oder ist die Pflegebedürftigkeit schon eingetreten.

Dann kommen ggf. Körperpflege und ähnliches dazu. Das klären wir im vorhinein über einen Fragebogen ab,
so dass bedarfsgerecht die Pflegekraft gesucht werden kann.

Ein öfter vorkommendes Beispiel ist, der Senior hat ein Auto, würde gerne noch Ausflüge machen, kann aber nicht mehr selbst fahren, hier würden wir versuchen, neben anderen Anforderungen, jemanden zu finden, der einen Führerschein hat.

Wir machen zunehmend die Erfahrung, dass die Senioren durch die intensive Betreuung und häufige Ansprache, wieder deutlich mehr am Leben teilnehmen. Damit steigt natürlich das Wohlbefinden und die Lebensqualität, sowohl bei den Patienten, als auch bei den Angehörigen, ganz erheblich.

Ein wichtiger Punkt dabei ist, Ihr Angehöriger kann auch weiterhin ein selbstbestimmtes Leben im gewohnten Umfeld führen, auch soziale Kontakte bleiben so bestehen.

Was leisten unsere Betreuerinnen?

Unsere Betreuerinnen helfen dem Patienten in allen Dingen des Alltags, Haushaltsführung, einkaufen, kochen, Körperpflege und vielem mehr.

Versorgung des Haushalts

  • Erledigung der Wäsche
  • Reinigung der Wohnung
  • Kochen, Einkaufen, und was sonst noch anfällt

Erhaltung der Selbständigkeit

  • Begleitung zum Friseur oder beim Bankbesuch
  • Spaziergänge in der Natur
  • Hilfe bei Erledigung der Post
  • Spielenachmittage und vieles mehr

Körperpflege

  • Waschen
  • Haarpflege
  • Zähneputzen
  • Rasieren
  • Toilettengang
  • An- und Ausziehen
  • Hilfe beim Aufstehen und ins Bett Gehen
  • Essen und Trinken
  • Bewegung innerhalb der Wohnung

Alles mit der Zielsetzung, die Lebensqualität der Pflegeperson zu verbessern und die Angehörigen zu entlasten.

Normalerweise bleiben die Pflegekräfte zwei bis drei Monate, danach brauchen sie eine Pause und werden durch jemand Anderes aus dem Pflegeteam ersetzt. Durch die sorgfältig geplante Übergabe, kann sich die neue Kraft sofort auf die Bedürfnisse des Patienten einstellen und vermeidet Probleme, die ansonsten in der Übergangsphase entstehen könnten.

Rahmenbedingungen

Sowohl für die Pflegekraft, als auch für die Pflegeperson bedeutet es eine große Umstellung, plötzlich mit einer fremden Person in einem Haushalt zu leben.

Hinzu kommt meistens noch eine gewisse Sprachbarriere. Daher ist eine genaue Bedarfsanalyse umso wichtiger.
Auch muss in den Raum für die Pflegekraft ein separates Zimmer mit Fenster und Internet vorhanden sein. Nur so können die Pflegerinnen auch mal abschalten und via Internet auch weiterhin Kontakt zu ihren Angehörigen in der Heimat halten.

Die Kosten für Kost und Logies werden von dem Auftraggeber übernommen. 

Bei der Erstellung des Anforderungsprofils erfassen wir möglichst detailliert, welche Pflegeleistungen zu erbringen sind und welche Regeln im Haushalt gelten. Damit haben beiden Seiten eine möglichst genaue Vorstellung davon, was auf sie zukommt. Das Konfliktpotenzial reduziert sich dadurch ganz erheblich.

Wie ist der Ablauf?
  1. Sie rufen uns an oder füllen den Fragebogen online aus, gerne stellen wir uns auch persönlich vor, und helfen Ihnen beim Ausfüllen des Erfassungsbogens.
  2. Nach genauer Analyse Ihres individuellen Bedarfs, unterbreiten wir Ihnen mehrere Personalvorschläge zur Auswahl, entsprechend Ihres Anforderungsprofil.
  3. Wenn Sie sich für einen Vorschlag entschieden haben, schließen Sie den Vertrag mit der polnischen Agentur, wo die Pflegekraft angestellt ist.
  4. Nach Vertragsabschluss teilen wir Ihnen den Ankunftstag der Betreuerin mit.
  5. Zwischen Antragsstellung und Anreise der Pflegerin liegen meistens ca  8-10 Tage.
  6. Der Vertrag kann jederzeit, mit einer Frist von 14 Tagen, zum Monatsende gekündigt werden.

Wenn Sie uns mit der Suche nach einer Pflegekraft beauftragen, nehmen wir einen Erfassungsbogen auf, mit dem wir das Anforderungsprofil erarbeiten.

Anhand dieses Profils, suchen wir drei passende Kräfte aus, die wir Ihnen

per Mail vorstellen. Sie können sich dann für eine entscheiden. Die Anreise erfolgt dann zu Ihrem Wunschtermin. In aller Regel dauert es etwa 7-10 Tage, von der Antragsaufnahme bis zur  Anreise der Pflegekraft.

Sollte keine der von uns vorgeschlagenen Kräfte Ihren Vorstellungen entsprechen, bleibt Ihre Anfrage kostenlos.

Um sicher zu stellen, dass unsere Kräfte nicht durch die anstrengende Arbeit überfordert werden, wird alle  2 -3 Monate  die Pflegekraft abgelöst und durch eine ausgeruhte Mitarbeiterin ersetzt.

Ist alles Legal?

Bevor wir eine Kooperation mit einer polnischen Agentur eingehen, prüfen wir,

ob alle Vorschriften, wie Mindestlohn ect.,  eingehalten werden, damit alles legal ist.

Die Betreuerinnen sind in ihrem Heimatland angemeldet und versichert. (A1 Bescheinigung)

Die Arbeit in Deutschland findet im Rahmen des Entsendegesetzes statt. (Arbeitnehmer Freizügigkeit innerhalb der EU )

Es herrscht Dienstleistungsfreiheit in der EU. Die Dienstleistungsfreiheit gewährt jedem EU-Unternehmen das Recht, Dienstleistungen vorübergehend und nicht dauerhaft in einem anderen EU-Mitgliedsstaat anzubieten und zu erbringen. Ihr Vertrag wird mit einem ausländischen Unternehmen geschlossen,

dass die Pflegerin zu Ihnen sendet. Die Verantwortung für die Einhaltung aller Vorschriften obliegt der polnischen Agentur, nicht bei dem deutschen Auftraggeber.

Selbstverständlich erhalten alle nach Deutschland entsandten Pflegekräfte den jeweils gültigen deutschen Mindestlohn, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist.

Wird eine Mitarbeiterin krank oder hat Urlaub, stellt die Agentur eine Ersatzkraft.

Was kostet das?

Die Aufwendungen für die 24Std Betreuung richten sich grundsätzlich nach dem Pflegeaufwand / Pflegegrad und den Sprachkenntnissen der Betreuer.

  • 1700,- €  Deutsch 0-3
  • 1900,- €  Deutsch 4-6
  • 2200,- € Deutsch  5-7
  • 2600,- € Deutsch 7-10

jeweils pro Monat.

Hinzu kommen Verpflegungskosten und ca 150,- € für An-und-Abreise.

Welche Zuschüsse gibt es?

Die Pflegekasse stellt je nach Pflegegrad verschiedene Leistungen zur Verfügung.

Diese Leistungen können sowohl für pflegende Angehörige, als auch für professionelle Kräfte verwandt werden. Um diese Leistungen erhalten zu können ist als allererstes eine Einstufung des Pflegegrades durch den Medizinischen Dienst erforderlich. Nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit richtet sich die Höhe der Leistung.

Pflegegeld erhalten Betreuungspersonen, die  einen Pflegebedürftigen zu Hause pflegen.

Folgende Zahlungen werden von der Pflegekasse gezahlt:

PG 1      kein Pflegegeld
PG 2      316 Euro
PG 3      545 Euro
PG 4      728 Euro
PG 5      901 Euro

Beispielrechnung der Kosten einer Pflegekraft unter Einbeziehung von Zuschüssen und Förderunge

Ohne Zuschuss:

24 Stunden Betreuung durch eine Betreuerin mit Deutsch 4 -6 

    = monatliche Belastung                                              1900,- €

Pflegegrad 3
_____________________________________________________________________

Mit Zuschuss:

24 Stunden Betreuung durch eine Betreuerin mit deutsch 0-3                                                                                               
   = monatliche Belastung                                              1900,- €
  

abzüglich Pflegegeld                                                        545,- €                                            

abzüglich Verhinderungspflegegeld                             – 202,- €

abzüglich steuerliche Förderung ( Beispiel )                – 333,- €

 = monatlicher Eigenanteil                                             820,-€

 

Pflegegrad 5
_____________________________________________________________________

24 Stunden Betreuung durch eine Betreuerin mit deutsche 4-6                                                                                                          
     = monatliche Belastung                                              1900,- €

abzüglich Pflegegeld                                                        – 901,- €                             

abzüglich Verhinderungspflegegeld                             – 202,- €

abzüglich steuerliche Förderung  ( Beispiel )               – 333,- €

= monatlicher Eigenanteil                                             464,- €

Weitere Zuschüsse

Pflegebedürftigen die zu Hause betreut werden, stehen noch weitere Leistungen zu, die zur Entlastung beitragen. Pro Monat kommen 125,- € für haushaltsnahe Dienstleistungen hinzu, die bei einem bei der Pflegekasse zugelassenen Dienstleister in Anspruch genommen werden können.

Verhinderungspflege

Da auch selbstpflegende Betreuungspersonen einmal eine Auszeit benötigen, gewährt der Gesetzgeber für diese Zeit  einen Zuschuss von 1612,- € pro Jahr, um den Patienten  ggfl. in einer Kurzzeitpflege unter zu bringen.
(Ab Pflegegrad 2)

Das Bundesgesundheitsministerium schreibt dazu:

Wird die Verhinderungspflege von Personen sichergestellt, die nicht mit der pflegebedürftigen Person bis zum zweiten Grade verwandt oder verschwägert sind und nicht mit der pflegebedürftigen Person in häuslicher Gemeinschaft leben, beläuft sich die Leistung auf bis zu 1.612 Euro je Kalenderjahr.

Wird die Ersatzpflege durch nahe Angehörige oder Personen, die mit der pflegebedürftigen Person in häuslicher Gemeinschaft leben, nicht erwerbsmäßig sichergestellt, dürfen die Aufwendungen der Pflegekasse grundsätzlich den 1,5-fachen Betrag des Pflegegeldes des festgestellten Pflegegrades nicht überschreiten. Wenn in diesem Fall notwendige Aufwendungen der Ersatz-Pflegeperson (zum Beispiel Fahrkosten oder Verdienstausfall) nachgewiesen werden, kann die Leistung auf bis zu insgesamt 1.612 Euro aufgestockt werden. Insgesamt dürfen die Aufwendungen der Pflegekasse den Betrag von 1.612 Euro nicht übersteigen

Ergänzend zum Leistungsbetrag für die Verhinderungspflege können bis zu 50 Prozent des Leistungsbetrags für die Kurzzeitpflege (das sind bis zu 806 Euro im Kalenderjahr) für die Verhinderungspflege genutzt werden. Der für die Verhinderungspflege in Anspruch genommene Erhöhungsbetrag wird auf den Leistungsbetrag für eine Kurzzeitpflege angerechnet. Damit stehen bis zu 2.418 Euro im Kalenderjahr für die Verhinderungspflege zur Verfügung. Dies kommt insbesondere den Anspruchsberechtigten zugute, die eine längere Ersatzpflege benötigen und die in dieser Zeit nicht in eine vollstationäre Kurzzeitpflegeeinrichtung gehen möchten.

Was ist wenn ich den Eigenanteil nicht bezahlen kann?

Dann gibt es noch Zuschüsse aus dem Bereich  Hilfe zur Pflege.

Falls Vermögen und Einkommen des Patienten nicht ausreichen, alle Kosten der Pflege zu tragen ( der verbleibende Eigenanteil ), kann beim entsprechenden Sozialhilfeträger eine Kostenübernahme beantragt werden.

Dort wird dann geprüft, ob die Kriterien der Bedürftigkeit erfüllt sind.

 

Wer erteilt eine genaue Auskunft?

In aller Regel erteilen die Städte und Gemeinden in ihren speziellen Beratungsstellen genaue Auskunft darüber, welche Hilfen Ihnen zustehen. Die Beratung ist fast immer kostenlos.

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